Liebe Kinder, liebe Eltern!
Beim WSV Sommertraining handelt es sich um kein sportartspezifisches Training wie bei einem Schi- oder Fußballtraining!
Wir trainieren sportmotorische Fähigkeiten wie:
- Ausdauer
- Kraft
- Schnelligkeit
- Beweglichkeit
- Koordination
- Ballschule
auf moderne Art und Weise!
unser Training ist inhaltlich für ein breites Alterspektrum ausgelegt. Wir freuen uns über Kinder und Jugendliche jeden Alters, jedoch nicht unter 6 Jahren.
Trainingsbeginn 16:30 - Trainingsende 18:00!
Treffpunkt beim Vereinshaus des WSV Volksbank Altaussee.
Bedingt durch Corona, ausschließlich am Fußball- bzw. Nebenplatz in Altaussee nahe dem Vereinshaus.
die Trainings finden bei jeder Witterung statt!
FAQ (häufig gestellte Fragen)
Kann man ohne Voranmeldung zum Training kommen?
Ja!
Muss man Vereinsmitglied sein um am Training teilzunehmen?
Für die ersten Trainings, nein! Falls das Training gefällt, ist es wünschenswert dem WSV Volksbank Altaussee beizutreten oder falls Sie Mitglied beim FC Ausseerland sind ist eine regelmäßige Teilnahme am Training mehr als in Ordnung! online Mitgliedschaftsantrag WSV Volsbank Altaussee
wir erlauben uns folgende Hinweise:
- bitte geben Sie ihrem Kind ausreichend zu trinken mit zum Training
- bitte achten Sie auf den entsprechenden Sonnenschutz ihres Kindes (Kappe, Sonnencreme)
- es handelt sich um ein ordentliches Training, ihr Kind wird gefordert!
Die Förderung von Servus TV mit der Aktion Beweg Dich! Die Bewegung für mehr Bewegung ist u.a. in die Gestaltung dieses Trainings geflossen und wurde mit Eigenmittel erheblich ergänzt! Wiederholt DANKE hierfür!
CoViD Informationen
Coronabedingt erteilen wir ihnen folgende Hinweise zu dieser Veranstaltung und bitten um Kenntnisnahme!
(Wir verschärfen keine Gesetze eigenmächtig! Wir wollen und dürfen das nicht! Unsere Auflistung sowie unser Präventationskonzept dürfen sehr, sehr gerne von anderen Institutionen verwendet werden! falls Sie Hilfe benötigen: johannes@nister.at)
Voraussetzungen für das Betreten der Sportstätte ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G-Regel):
-
geimpft
-
genesen
-
getestet
Dies gilt für Eltern und Kinder ab dem vollendeten 10 Lebensjahr! Also nicht für Kinder welche das 10te Lebensjahr noch nicht vollendet habe bzw. eine Primarschule besuchen!
Nach Ansicht der BSO, hat ein Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal die KundInnen in geeigneter Weise auf die Testnachweispflicht (z.B. per E-Mail, Veranstaltungshomepage oder Aushang auf der Sportstätte) hinzuweisen. Der/Die Kunde/Kundin hat den Testnachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Wir schließen uns dieser Ansicht an!
Verhaltensregeln auf der Sportstätte:
-
wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste) aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
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wer Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf für die Dauer der behördlichen Absonderung/Quarantäne die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
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eigene beschriftete und befüllte Trinkflasche und evtl. Handtuch mitbringen
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wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen und nach dem Training zu Hause Duschen
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Mindestabstand 2 Meter (Ausnahme für die Ausübung von Kontaktsportarten, die kurzfristige Unterschreitung im Rahmen der Sportausübung und erforderliche Sicherungs- und Hilfeleistungen)
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Tragen einer FFP2-Maske (Ausnahmen: die eigentliche Sportausübung und gegebenenfalls Duschen)
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nach dem Betreten bzw. vor dem Verlassen der Sportstätte entweder Hände waschen oder Hände desinfizieren
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keine Begrüßungen, Verabschiedungen sowie kein Torjubel u.dgl. mit Körperkontakt (z.B. Handschlag, High Fives)